Proberaum Musik Nr. 12

Zentrum Grünau
Proberaum

Weitere Informationen

Der Proberaum eignet sich für Gesangs- und Instrumentalunterricht.

Bei Veranstaltungen mit störender Auswirkung auf die Umgebung wie beispielsweise ausserordentlichem Verkehrsaufkommen ist der Veranstalter verpflichtet, einen geeigneten Verkehrsdienst durch eine professionelle Organisation oder die Feuerwehr auf eigene Kosten mit der Umsetzung eines Parkkonzeptes zu beauftragen.
Während der Veranstaltung ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen, dass wildes Parkieren und Parkieren auf Privatarealen unterbunden wird. Parkplätze müssen sauber verlassen werden.
Das Parkplatz- und Verkehrskonzept ist frühzeitig, mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zur Stellungnahme der Gemeinde Neuenkirch zuzustellen.